
Erste Hilfe !
Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zoll,Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Besuch kommen:
Handlungsempfehlungen bei Durchsuchung
1.Strafverteidiger anrufen !
2. Ruhe bewahren !
3. Fragen Sie nach dem Einsatzleiter und bitten Sie ihn, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Strafverteidigers zu warten !
4. Informationen sammeln ! Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und notieren Sie Name und Telefonnummer des Einsatzleiters !
5. Schweigen ! Keine Angaben zur Sache / zum Tatvorwurf ohne anwaltlichen Beistand ! Als Beschuldigter und auch als Zeuge (der jederzeit zum Beschuldigten werden kann) haben Sie jederzeit das Recht auf auf anwaltlichen Beistand !
Wichtig !
Gegenüber Polizei, Zoll/Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Steuerfahndung müssen Sie als Beschuldigter oder Zeuge keine Angaben machen !
Gegenüber dem Staatsanwalt und den Beamten der Straf- und Bußgeldsachenstelle (der Finanzämter) sind Zeugen verpflichtet, Angaben zu machen ! Sie haben jedoch das Recht, vor der Vernehmung einen Rechtsanwalt zu sprechen !
6. Keine Unterlagen vernichten ! Keine Daten löschen ! Nichts heimlich wegschaffen ! Dies könnte durch die Ermittlungsbeamten als Verdunkelung verstanden werden. Verdunkelung ist ein Haftgrund und kann zur Untersuchungshaft führen !
7. Keine Schweigeplichtsentbindung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, sonstige Berater erteilen !
8. Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen, Daten, Rechnern ohne vorherige Abstimmung mit dem Strafverteidiger !
9. Beschlagnahmeprotokoll / Liste der beschlagnahmten Gegenstände verlangen und überprüfen !
10. Wenn Sie es bisher noch nicht getan haben : Strafverteidiger anrufen ! ("Ich möchte keine Angaben machen und meinen Rechtsanwalt anrufen!" und danach schweigen !)
Handlungsempfehlungen bei Festnahme und Verhaftung
Bei Festnahme, Verhaftung Durchsuchung, Vernehmungen bei Polizei, Staatsanwalt oder Richter :
Jeder Beschuldigte hat das Recht, vor der Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen !
Keine Angaben zum Tatvorwurf ohne Verteidiger !
Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlungen geben lediglich eine erste Orientierungshilfe und ersetzen nicht eine qualifizierte Rechtsberatung im Einzelfall !

Für unternehmensinterne Seminare/Vorträge zu den Rechten von Beschuldigten und Zeugen im Durchsuchungsfall steht Ihnen Rechtsanwältin Cyrus zur Verfügung.