Kanzlei

Vergütung


Die Vergütung von Rechtsanwälten erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Einen kurzen Überblick über diese Vorgaben erhalten Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (https://www.brak.de/anwaltschaft/verguetung/).


Rechtsanwältin Otto schließt in der Regel mit Ihren Mandanten eine Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG ab. Die Tätigkeit wird nach einem individuell vereinbarten Stundensatz abgerechnet.


In bestimmten Fällen sind die Kosten für eine strafrechtliche Beratung, Vertretung oder Verteidigung erstattungsfähig durch eine Rechtsschutzversicherung (Industriestrafrechtsschutz, D&O, Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung).


Rechtsanwältin Otto übernimmt aus berufsethischen Gründen ausgewählte Mandate pro bono. Im Einzelfall wird den besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechung getragen und die Gebühren können nach Erledigung des Auftrags erlassen oder ermäßigt werden, vgl. § 49 b Abs. 1 S.2 BRAO.



  Praktikum

Sie möchten als Schüler oder Studierender ein Praktikum absolvieren? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme oder Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail .

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  Ausbildung

Sie möchten eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestelle(n) in meiner Kanzlei absolvieren? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme oder Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail .

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Infos der Rechtsanwaltskammer Hamm


Infos der Bundesagentur für Arbeit

 Referendariat

Sie möchten Ihre praktische Ausbildung (§ 41 JAG NRW) in meiner Kanzlei absolvieren? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme oder Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail .


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